FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
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ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN*
Während der Reise
Fragen zu Hotels, Transport, Logistik usw.
Destinations-spezifische Fragen
Fragen zu unseren Reisezielen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie LA TIBURONA ON TOUR den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per
E-Mail vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt haben. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 5 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung zu leisten. in Folge wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Bei speziellen Reisen erhalten Sie im Bedarfsfall eine gesonderte Mitteilung über Ihre Zahlungsbedingungen. Die Höhe der Anzahlung sowie der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung wird jeweils in der Rechnung festgelegt und ist verbindlich. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich festgelegten Termin (45 Tage vor Reiseantritt) nicht vollständig bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung als storniert zu behandeln, und es fallen die entsprechenden Stornierungsgebühren an.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LA TIBURONA ON TOUR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sowie Veränderung der Reihenfolge sind ebenfalls erlaubt, wenn dadurch der Charakter der Reise nicht leidet.
LA TIBURONA ON TOUR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person/pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat LA TIBURONA ON TOUR den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann LA TIBURONA ON TOUR pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Reiseteilnehmer den entsprechenden Prozentsatz des Reisepreises:
bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20%
44 bis 30 Tage vor Reiseantritt*: 40%
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt*: 60%
14 bis 10 Tage vor Reiseantritt*: 80%
Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises
In jedem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung einbehalten.
*Eintrittskarten zu touristischen Attraktionen SIND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. LA TIBURONA ON TOUR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich LA TIBURONA ON TOUR um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Gewährleistung / Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung, damit Abhilfe geschaffen werden kann sofern dies möglich ist. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zu Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei LA TIBURONA ON TOUR geltend machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.
LA TIBURONA ON TOUR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
LA TIBURONA ON TOUR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Reiseausschreibung). In jedem Fall ist LA TIBURONA ON TOUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung und ggf. ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
b) Ausschluss
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann LA TIBURONA ON TOUR den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht LA TIBURONA ON TOUR der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. LA TIBURONA ON TOUR muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LA TIBURONA ON TOUR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann LA TIBURONA ON TOUR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist LA TIBURONA ON TOUR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zum geplanten Abflughafen, wenn möglich, oder einem anderen Flughafen zur Ausreise, zu treffen. Im Übrigen fallen weitere entstehende Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Verlust oder Beschädigungen von Reisegepäck sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung auszustellen. Ohne eine Anzeige besteht die Gefahr des Anspruchsverlustes.
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung Pass-, Visa- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Wegen der aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen wird auf die Informationen im Internet sowie die aktuellen Länderinformationen des Auswärtigen Amtes Bezug gnommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Für Personen, die nicht die EU-Staatsangehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden Pass- und Visa-rechtlichen Vorschriften. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. LA TIBURONA ON TOUR wird sich im Rahmen der Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen zu unterrichten.
Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise-medizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Veranstalter
LA TIBURONA ON TOUR
calle 46A 485, co. Nuevo Yucatán
Mérida, Yucatan 97147, México
Geschäftsinhaber: Nadja Midence Avila
RFC: MIAN7201034S3